«Das generelle Hausverbot ist eine Massnahme gegen Personen, die bei einem Safer- Clubbing-Mitglied ein Vergehen begangen haben», heisst es in der neuen Verordnung des Vereins, die 20 Minuten vorliegt. «Es geht uns vor allem um die renitenten, gewaltbereiten Personen und Dealer», sagt Club-Q-Betreiber Urs Kind.
Fliege einer wegen Drogenhandels aus einem Club, tauche er häufig ein paar Stunden später beim nächsten auf. «Das funktioniert künftig nicht mehr», warnt Kind – zumindest nicht im Q und bei den zehn anderen Mitgliedern, darunter Oxa, Labyrinth, Supermarket, X-tra und die Tonimolkerei.
Auch schwere Fälle von Nötigung, sexueller Belästigung oder Diebstahl können zu einer rote Karte führen. Kind: «Wir speichern die Personalien der Störenfriede, machen wenn möglich ein Foto und kopieren die Identitätskarte.» Zugriff zur schwarzen Liste haben jeweils nur zwei Personen pro Club.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, Marcel Studer, ist informiert: «Das Erstellen der Datenbank ist in der vorgesehenen Form zulässig, wenn sie nur zur Durchsetzung des Hausverbots gebraucht wird.»
Quelle: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/16245103
erstellt am:
12.07.2006, 07:30 Uhr
erstellt durch:
Marcel Marty 
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